Heinzlmeier, Heidi Pflegefachkraft und Leiterin des Pflegestützpunktes des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Viele Menschen stellen sich mit den steigenden Pflegekosten, sowohl in der ambulanten, als auch in der vollstationären Pflege die Frage, ob Sie sich die Pflege, die sie sich vorstellen noch leisten können. Für pflegeversicherte Menschen deckt die Pflegekasse einen beachtlichen Teil der Kosten. Abhängig vom Umfang der Betreuungs- und/oder Pflegebedürftigkeit und der individuellen finanziellen Situation der Pflegebedürftigen ist aber selbst bei pflegeversicherten Menschen oftmals Sozialhilfe, die Hilfe zur ambulanten oder stationären Pflege erforderlich. Darüber hinaus sollen die Abgrenzungen zu vorrangigen Leistungen aus dem SGB V und SGB XI, wie etwa Häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld verdeutlicht werden. Ausgewählte Einzelfallthemen aus der Praxis werden vorgestellt und erläutert.
Die pflegenden Angehörigen als größte „Berufsgruppe in der Pflege“ leisten einen nicht unerheblichen und wertvollen Beitrag, um den Kollaps des Pflegesystems zu vermeiden. Was konkret bedeutet häusliche Pflege und welchen Anspruch auf Entlastungsleistungen haben pflegende Angehörige? Welche Hilfsmittel sind sinnvoll und wie gelange ich an diese? Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen? Was sind Vertragsinhalte eines ambulanten Pflegedienstes? Neben der pflegerischen Tätigkeit durch pflegende Angehörige unterstützen häufig ambulante Pflegedienste den Pflegebedürftigen bei der Sicherstellung seiner Pflege. Hierbei werden vertragliche Inhalte eines Pflegevertrages mit einem ambulanten Pflegedienst vorgestellt. Auch die Möglichkeiten einer 24-Stunden-Pflege und was diese tatsächlich leisten kann, wird aufgezeigt. Darüber hinaus wird die Option der „Häusliche Krankenpflege“, die beispielsweise vom Hausarzt oder vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet werden kann, differenziert beleuchtet.