Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Verträge

über die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, (nachfolgend „vhs“), gelten für alle Verträge, die ein
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 1.2 Veranstaltungen sowie Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.

1.2
Veranstaltungen sowie Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden

2. Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

2.1. 
Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2
Der Kunde kann sein Angebot postalisch, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab.

2.3
Die vhs kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen, indem sie dem Kunden eine mündliche oder schriftliche Anmeldebestätigung übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist.
Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

2.4.
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5.
Bei einer Buchung über die Website der vhs wird der Vertragstext von der vhs gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots nebst den vorliegenden AGB in Textform digital zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der vhs abgerufen werden.

2.6.
Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.7.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8.
Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.
Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Teilnahmegebühr um einen Gesamtpreis (inklusive etwaiger Steuern) für die Kursteilnahme.

3.2.
Materialkosten, Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht in der Teilnahmegebühr inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.

3.3.
Dem Kunden stehen die Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website bzw. in den Printmedien der vhs angegeben werden. Eine Barzahlung der Kursgebühr beim Kursleiter ist nicht möglich.

3.4. 
Die Teilnahmegebühr wird sofort zur Zahlung fällig.

3.5.
Bei Teilbesuch eines Kurses (verspäteter Eintritt bzw. vorzeitige Beendigung der Kursteilnahme) ist die Gebühr in vollem Umfang fällig. Eine anteilige Gebührenreduzierung kann in der Regel nicht gewährt werden.

3.6.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kunden/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) der SEPA-Lastschrift per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt.

3.7.
Zahlt der Kunde die fällige Teilnahmegebühr nicht, kann die vhs dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung (Mahnverfahren) setzen.

3.8.
Bankgebühren, die bei einer Rückbuchung von Kursgebühren anfallen und die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. wegen Kontounterdeckung oder unberechtigtem Widerruf der Abbuchung) gehen zu seinen Lasten.

3.9.
Für Lehrgänge und Studienreisen gelten besondere Bedingungen.

4. Ermäßigungen

Bei Vorlage eines für den Unterrichtszeitraum gültigen Nachweises bei Anmeldung erhalten Auszubildende, Schüler, Studenten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und Schwerbehinderte (ab GdB 50%) bei der Anmeldung eine Ermäßigung um 30 % der Kursgebühr. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung um 60 % der Kursgebühren. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten bei der Buchung von Kursen oder Seminaren eine Ermäßigung um 10 % der Teilnahmegebühr. Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträge, Konzerte), Kinderkurse, Reisen, Fahrten, Kurse in Kleingruppen (bis 4 Teilnehmende), Kurse die in Kooperation mit Dritten angeboten werden, Integrationskurse und Instrumentalkurse sind von den Ermäßigungsregelungen ausgenommen, ebenso Materialkosten.
Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.

5. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

5.1.
Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs möglich.

5.2.
Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt der vhs 

Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,

6.1.
wenn die Mindestteilnehmerzahl des Kursangebots nicht erreicht wird.
Die vhs teilt den Rücktritt in der Regel bis drei Tage vor Kursbeginn durch Rücktrittserklärung mit. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung geltend zu machen. Macht der Kunde davon keinen Gebrauch oder kann die vhs seinem Verlangen nicht nachkommen, so wird die vhs dem Kunden eine gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstatten.
Die vhs kann auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung auf die Kursgebühr oder eine Kürzung der Veranstaltung vereinbart wird.

6.2.
wenn die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters abgesagt werden muss. In diesem Fall erfolgt die volle Erstattung der ggf. schon gezahlten Teilnehmergebühr. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und das Teilnahmeentgelt hierfür zu entrichten.

6.3.
bei groben Verstößen der Teilnehmenden gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder gegen die jeweils geltende Hausordnung und/oder bei wiederholten ungebührlichem oder sonst den Kursverlauf störendem Verhalten nach erfolgtem Hinweis durch die vhs. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Kursgebühr und etwaiger schon entstandener Zahlungen für Kursmaterial besteht dann nicht.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme einer Veranstaltung besteht nicht.

7. Rücktritt des Teilnehmenden, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

7.1.
Der Kunde kann seine Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Stornierungserklärung muss in Textform (Brief, E-Mail) erfolgen. Die Abmeldung bei der Kursleitung, das Fernbleiben von der Veranstaltung oder die Rückgabe einer Lastschrift gelten nicht als Stornierung.

7.2.
Bei einem Rücktritt bis spätestens am 7. Kalendertag vor Kursbeginn wird die im Voraus gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro zurückerstattet. Der Tag des Kursbeginns wird nicht mitgerechnet.
Storniert der Kunde seine Teilnahme nach dieser Frist, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der im Voraus gezahlten Teilnahmegebühr. Eine Erstattung der Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro ist dann nur möglich, wenn die vhs oder der Kunde eine Ersatzperson finden.

Bei Kursen, für die Materialkosten anfallen, werden diese zusätzlich zu Gebühr erhoben, wenn der Rücktritt nach der Frist erfolgt.

Die Bearbeitungsgebühr wird mit Erklärung des Rücktritts fällig.

7.3.
Bei Sprachkursen ist ein Rücktritt mit Erstattung der im Voraus gezahlten Kursgebühr innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Kurstermin möglich (ausgenommen neu anlaufende Anfängerkurse, Ferienkompaktkurse und vom BAMF geförderte Integrations- oder Berufssprachkurse): Eine Bearbeitungsgebühr wird in diesen Fällen nicht erhoben.

7.4.
Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

7.5.
Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

7.6.
Die vhs ist berechtigt, eine Veranstaltung in ein Online-Seminar oder in eine hybride Veranstaltung im Sinne von Ziffer 8 zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

7.7.
Die Rechte nach Ziffer 7.5 und 7.6 hat der Kunde unverzüglich nach der Information der vhs über die Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 7.5 und 7.6 Gebrauch, hat die vhs dem Kunden eine gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstatten.

7.8.
Die vhs ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und die Teilnahmegebühr hierfür zu entrichten:

8. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

8.1.
Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.

8.2.
Die nach Ziff. 8.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.

8.3.
Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

8.4.
Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von vhs erbrachten Leistungen.


9. Bereitstellung digitaler Inhalte

9.1.
Sofern die vhs dem Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen - einschließlich Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen – digitale Inhalte im Sinne von § 327 Abs. 2 BGB (insbesondere E-Books und andere Textdateien sowie Audio- und Videodateien) zur Verfügung bereitstellt, schuldet die vhs die Bereitstellung im Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns, sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt.

9.2.
Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, ist die Bereitstellung digitaler Inhalte durch die vhs mit Zahlung der Teilnahmegebühr im Sinne von Ziffer 3 abgegolten.


10. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen.

11. Nutzungsrechte

11.1.
Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen und gegebenenfalls von der vhs bereitgestellter digitaler Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

11.2.
Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen und bereitgestellter digitaler Inhalte lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

12. Haftung

Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.1.
Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt 

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz

12.2.
Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3.
Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen. 

12.4.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13. Anwenbares Recht, Gerichtsstand

13.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.2.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

18.07.25 17:30:25