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Infos zu Integrationskursen

Was ist ein Integrationskurs?
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder Ihre Nachbarn kennen lernen wollen. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung. All das lernen Sie im Integrationskurs, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell gefördert wird.

Umfang:
Der allgemeine Integrationskurs führt nach 6 Kursmodulen (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) zum B1-Zertifikat Deutsch.
Der Alpha-Integrationskurs erstreckt sich über 9 Kursmodule (900 UStd.) Nach dem Sprachkurs schließt sich jeweils der Orientierungskurs "Leben in Deutschland" an (100 UStd.).

Einstufungstest:
Vor Beginn des Integrationskurses machen Sie einen Einstufungstest. Das Ergebnis hilft Ihnen und uns zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Abschluss:
Beenden Sie den Sprachkurs erfolgreich mit dem Deutschtest für Zuwanderer (B1) und den Orientierungskurs mit dem Test „Leben in Deutschland“ dann erhalten Sie vom Bundesamt für Migration die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses.

Gebühr:
Ein Modul (100 Unterrichtsstunden) kostet ohne Förderung 458 € (Zahlung in 3 Raten möglich). Mit Förderung durch das BAMF kostet 1 Modul nur 229 € oder ist sogar kostenfrei.

Kursplätze:
Vorrangig bekommen Personen einen Kursplatz, wenn sie über eine Teilnahmeverpflichtung oder eine Teilnahmeberechtigung (Zulassung) verfügen. Selbstzahler können teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.

Folgende Personen können selbst eine Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen:

  • EU-Bürger*innen
  • Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
  • Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Syrien und Eritrea
  • Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
  • Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse


Folgende Personen werden (vom Ausländeramt bzw. Jobcenter) zum Integrationskurs verpflichtet:

  • Personen aus nicht EU-Ländern, die neu zugewandert sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Spätaussiedler


Anmeldung zum Integrationskurs:
Zur Anmeldung kommen Sie bitte ins vhs-Büro, Hauptplatz 22.
Bringen Sie bitte die Verpflichtung oder Ihre Zulassung und Ihren Ausweis mit.
Wir stufen Ihre Deutschkenntnisse kostenlos ein, beraten Sie, informieren Sie über freie Kursplätze und melden Sie schließlich verbindlich an.

So können Sie die Zulassung zum Integrationskurs selbst beantragen:
Drucken Sie den Antrag über die Homepage des Bundesamtes: www.bamf.de aus, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle Integration
Streitfeldstr. 39
81673 München

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten es an das Bundesamt weiter.

Vorteile einer Zulassung durch das Bundesamt:
Sie bezahlen pro Modul (100 Unterrichtsstunden) nur 229 € statt regulär 458 €. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung ist kostenlos, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer Wiederholung der Abschlussprüfung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühr rückerstattet.

KONTAKT:

Lucie Nothnagel

Fachbereichsleitung:

08441 27449

Information und Anmeldung

Irene John
08441 27 4000

Information und Anmeldung

Nina Haslauer
08441 27 4008

02.05.24 06:22:42