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Was gilt für Kinderkurse? Worauf müssen Eltern achten?

Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende liegt bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der Veranstaltungszeit den Eltern (Erziehungsberechtigten). 

Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erscheinen und nach Veranstaltungsende umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und / oder alleine nach Hause gehen dürfen. 


Bei Veranstaltungen für Kinder in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird. 


Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen- und Sachschäden während des Unterrichts entstehen. 


Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss oder von einer anderen Person abgeholt wird. Außerdem müssen die Eltern die Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z. B. über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten (v. a. bei Kochkursen), Verletzungen (z. B. des Trommelfells bei Schwimm- kursen) und sonstige gesundheitliche Risiken, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten. 

09.08.25 11:58:43