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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen....

Sie erreichen uns Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 bis mindestens 15..00 Uhr unter der 08441 274000.

Service: Für Alle Fragen rund um An-, Ab- oder Ummeldung können Sie die 08441 274000 anrufen.

Für Fragen rund um Programmplanung und Honorar wenden Sie sich bitte an die Betreuung Ihrer Zweigstelle.

Frau Heidi Galster und Herr Michael Hagn betreuen fest bestimmte Zweigstellen, vertreten sich aber auch gegenseitig.

Heidi Galster - 08441 27447
heidi.galster@landratsamt-paf.de

  • Ernsgaden
  • Hohenwart
  • Ilmmünster
  • Münchsmünster
  • Pörnbach
  • Reichertshausen
  • Reichertshofen
  • Rohrbach
  • Schweitenkirchen

Michael Hagn - 08441 27445
michael.hagn@landratsamt-paf.de

  • Baar-Ebenhausen
  • Geisenfeld
  • Jetzendorf
  • Manching
  • Scheyern
  • Vohburg
  • Wolnzach
     

Wir laden regelmäßig zum vhs-Talk am Mittag ein. Bei diesem Online-Format (über Zoom) können Sie Fragen stellen und sich mit Ihren KollegInnen austauschen.
Außerdem streben wir an, einmal pro Jahr ein großes Treffen mit Dozenten und den Mitarbeitenden aus den Zweigstellen zu organisieren.

Der Schwerpunkt der Programmplanung liegt im Zeitraum April bis Anfang Juli
Dann planen wir gemeinsam mit Ihnen und den Lehrkräften die Kurse für die Trimester. Wir schreiben die Lehrkräfte per Mail an und bitten um die Kursangebote. Sie erhalten eine Kopie dieser Nachricht mit den Abgabefristen.

Die Trimester verteilen sich über:

  • September bis Januar
  • Januar bis April
  • Mai bis Juli

So soll ein Großteil der Programmplanung in den Zeitraum fallen, der dafür am günstigsten liegt. Immer bevor der Wechsel in ein neues Trimester ansteht und ein neues Programm erscheint, fragen wir bei allen Lehrkräften per Mail an, ob an den Kursen Aktualisierungen vorgenommen werden sollen, denn nicht alles lässt sich so lange im Voraus planen. Auch von dieser Mail erhalten Sie immer eine Kopie.
Je mehr Sie und wir vorarbeiten, desto entspannter läuft es dann im Herbst und Winter.

Immer wenn wir die Lehrkräfte um Kursvorschläge oder Aktualisierungen bitten, erhalten Sie ebenfalls eine Nachricht per E-Mail mit allen relevanten Terminen.

Den aktuellen Trimesterkalender finden Sie hier

Welche Qualifikation eine neue Dozentin oder ein neuer Dozent mitbringen muss, hängt sehr von der Artm des Kurses und dem Fachgebiet ab.

Psychologie oder Pädagogik:
entsprechende Berufsaussbildung, z.B. Kinderpflege, ErziehungsberaterIn, pädagogische Ausbildung (ErzieherIn), Studium (Psychologie/Pädagogik, Sozialpädagogik, Lehramt)

Berufliche Fortbildungen / EDV:
Berufliche Praxis, Erfahrung mit Lehrtätigkeit für Erwachsene, AdA, betriebliche Fortbildung, Ausbildungsnachweise 

Sprachen:
Muttersprachler mit Lehrerfahrung und Zusatzausbildung, Studium der jeweiligen Sprache, Lehramtstudium im Heimatland, Fremdspachenkorrespondenten mit pädagogischer Zusatzausbildung.

Gesundhheit-Fitness-Bewegung:
Medizinische Ausbildung, Heilpraktiker-Zeugnis, Übungsleiter-Schein, evtl. mit zusätzlichen Zertifikaten, Ausbildungnachweise für Yoga, Tai-Chi, QiGong, etc.

Kultur - Kunst - Tanz: 
Ausbildung im Handwerk oder Studium Kunst, freischaffende Künsler oder Hobbyisten sind möglich, bei Tanz Turniertänzer, Tanzlehrer oder aus dem Fitnessbereich mit Übungsleiter-Schein und zusätzlichen entsprechenden Zertifikaten oder Nachweisen.

Junge vhs:
je nach Art des Angebotes, siehe oben, Übungsleiter-Schein, evtl. mit zusätzlichen Zertifikaten, erweitertes Führungszeugnis ist zwingend erforderlich.

Für Allgemeine Fragen hilft ein Blick in die Regeln und FAQ`s für Kunden und in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wenn es um Kulanzregelungen, Abmeldungen aus laufenden Kursen oder andere Wünsche geht, welche die AGB`s eigentlich nicht hergeben, versuchen als Volkshochschule eine Lösung zu finden, die den Kunden zufriedenstellt, ohne das die vhs, finanziell draufzahlt.

Das kann z.B. sein:

  • Abmeldung aus einem laufendem Kurs auf Kulanz, das Geld bleibt aber als Guthaben auf dem Kundenkonto und kann nur für einen weiteren vhs-Kurs eingesetzt werden.
  • Ummeldung in einen anderen Kurs unter Mitnahme des bereits bezahlten Betrages.

Besprechen Sie sich, bevor Sie eine Kulanzregelung anstreben, immer mit der für Ihre Zweigstelle zuständigen Person.

Bei Beschwerden über Räume , Dozenten etc. lassen Sie die Person erzählen, machen Sie Notizen, fragen Sie nach Details und sagen Sie, dass Sie dem nachgehen werden und sich wieder melden.
Reden Sie dann ggfls. ohne Namen zu nennen, mit der Kursleitung und versuchen Sie so beide Seiten zu hören, bevor eine Entscheidung gefällt wird.

Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

 

Gegen Nachweis erhalten Auszubildende, Schüler, Studenten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und Schwerbehinderte (ab GdB 50%) bei der Anmeldung eine Ermäßigung um 30 % der Kursgebühr.

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), von Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung um 60 % der Kursgebühren.

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten bei der Buchung von Kursen oder Seminaren eine Ermäßigung um 10 % der Teilnahmegebühr.

Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträge, Konzerte), Kinderkurse, Reisen, Fahrten, Kurse in Kleingruppen, Kurse die in Kooperation mit Dritten angeboten werden, Integrationskurse und Instrumentalkurse sind von den Ermäßigungsregelungen ausgenommen, ebenso die Materialkosten.

Alle Nachweise die Sie erhalten senden Sie bitte an die Geschäftsstelle in Paffenhofen.

Damit die Ermäßigung greift, muss diese in KuferSQL im Teilnehmerstsamm eingetragen werden (1. Seite). Wird eine Ermäßigung NACH der Kursbuchung erfasst, muss diese im Kurs nachträglich verbucht werden, wenden Sie sich an die Geschäfstelle in Pfaffenhofen.

Wenn Sie mit dem Portal für Mitarbeitende arbeiten, senden Sie den Nachweis an die Geschäfstelle in Pfaffenhofen, ggfls mit der Kursnummer, in der die Anmeldung erfolgt ist.

Die Gebühr wird automatisch wenige Tage vor Kursbeginn abgebucht aber nur dann, wenn der Kurs zustande kommt (Mindest-TN-Zahl wurde erreicht).
Bei Sprachkursen manchmal erst einige Wochen nach Kursbeginn, wenn die TN-Zahl endgültig feststeht (Preisstufen)

KURSAUSFALL:
Wenn ein Kurs ausfällt bei dem die Gebühr schon abgebucht wurde, muss die Gebühr in voller Höhe rückerstattet werden.
Dazu in KuferSQL den Kurs auf Ausfall setzen, in der Belegung alle TN markieren und die Funktion „Rücküberweisung“ (Abschnitt Zahlungsverkehr) ausführen und den Anweisungen folgen.
Nutzer des Mitarbeiter-Portals verständigen bitte die Geschäftsstelle.

ABMELDUNG:
Bei einer Abmeldung muss in KuferSQL der Kunde in der Belegung markiert und dann die Funktion "Status ändern" angewählt werden. Aus der Auswahl die Funktion "Storno-Gebühr in Höhe von 4 €" markieren und weiter. War noch keine Abbuchung vom Konto des Kunden erfolgt, werden nur die Stornogebühren - also 4 € - abgebucht. War die Abbuchung bereits erfolgt, so muss anschließend noch die Funktion "Rücküberweisung" im Abschnitt Zahlungsverkehr ausgeführt werden.
Nutzer des Mitarbeiter-Portals verständigen bitte die Geschäftsstelle.

Die Honorare werden zur Mitte des Kurses ausbezahlt, wenn

  • eine Teilnehmerliste mit den Unterschriften der Teilnehmenden vorliegt

und

  • die DozentInnen auch selbst auf der Liste unterschrieben haben.

Wenn Sie Listen erhalten, prüfen Sie bitte ob alle Personen auf der Liste im Kurs angemeldet sind und ob die Lehrkraft auch unterschrieben hat. Senden Sie, dann  die Liste bitte an die Geschäftsstelle in Pfaffenhofen.
Die Teilnehmerlisten werden bei uns in Pfaffenhofen archiviert und können vom Kreisrechnungsprüfer kontrolliert werden.
Sie können die Teilnehmerlisten per Landratsamtspost über Ihre Gemeinde (kostenlos) oder elektronisch an die vhs@landratsamt-paf.de senden

Als Werbematerialien dienen 

  • das Programmheft
  • Plakate
  • Flyer

Vorlagen für Plakate und Flyer können Sie bei uns anfordern.

Weitere Werbekanäle sind:

  • die Lokalpresse
  • Gemeindeblätter,
  • Gemeinde-Apps
  • Instagram

Tipps für Instagram-Posts und Vorlagen können Sie bei uns anfragen, Frau Galstera hilft Ihnen gerne!

Wenn Sie eine Veranstaltung gezielt bewerben wollen, beraten wir Sie gerne!

Foto- und Videoaufnahmen von großen Veranstaltungen, z.B. von Vorträgen gehen in Ordnung wenn:
Die Fotos und Videos so beschaffen sind, das die Personen im Publikum nicht direkt erkennbar sind (Publikum, Menschenmenge). Vortragende Personen und moderierende Personen können auch so gezeigt werden, dass man Sie gut erkennen kann.

Foto- und Videoaufnahmen aus Kursen:
Fotos und Videos müssen so beschaffen sein dass z.B. Teilnehmende nicht zu sehen sind, es sei denn, diese sind ausdrücklich damit einverstanden, dasselbe gilt für die Lehrkräfte. Aufnahmen von Werkstücken, Bildern, Skulpturen, etc sind unproblematisch.

 

Neue Dozentinnen und Dozenten können Sie zunächst über das aktuelle vhs-Programm suchen:

  • An welchem Ort gibt es ein Kursangebot dass ich suche? Welche Lehrkraft macht das?
  • Je nach Fachbereich können Sie über das Internet auch die Angebote benachbarter Volkshochschulen, von Yoga-Ausbildern, Fitnessanbietern, Sprachenschulen, etc. als Quelle nutzen.
  • Wir können für Sie eine Suchanzeige auf die der vhs Homepage platzieren

Auch sonst helfen wir gerne!

07.06.25 00:48:51