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Finanzierung der Pflege und Hilfe zur Pflege

Viele Menschen stellen sich mit den steigenden Pflegekosten, sowohl in der ambulanten, als auch in der vollstationären Pflege die Frage, ob Sie sich die Pflege, die sie sich vorstellen noch leisten können. Für pflegeversicherte Menschen deckt die Pflegekasse einen beachtlichen Teil der Kosten. Abhängig vom Umfang der Betreuungs- und/oder Pflegebedürftigkeit und der individuellen finanziellen Situation der Pflegebedürftigen ist aber selbst bei pflegeversicherten Menschen oftmals Sozialhilfe, die Hilfe zur ambulanten oder stationären Pflege erforderlich. Darüber hinaus sollen die Abgrenzungen zu vorrangigen Leistungen aus dem SGB V und SGB XI, wie etwa Häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld verdeutlicht werden. Ausgewählte Einzelfallthemen aus der Praxis werden vorgestellt und erläutert.

Finanzierung der Pflege und Hilfe zur Pflege

Viele Menschen stellen sich mit den steigenden Pflegekosten, sowohl in der ambulanten, als auch in der vollstationären Pflege die Frage, ob Sie sich die Pflege, die sie sich vorstellen noch leisten können. Für pflegeversicherte Menschen deckt die Pflegekasse einen beachtlichen Teil der Kosten. Abhängig vom Umfang der Betreuungs- und/oder Pflegebedürftigkeit und der individuellen finanziellen Situation der Pflegebedürftigen ist aber selbst bei pflegeversicherten Menschen oftmals Sozialhilfe, die Hilfe zur ambulanten oder stationären Pflege erforderlich. Darüber hinaus sollen die Abgrenzungen zu vorrangigen Leistungen aus dem SGB V und SGB XI, wie etwa Häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld verdeutlicht werden. Ausgewählte Einzelfallthemen aus der Praxis werden vorgestellt und erläutert.
27.04.24 13:20:54