Suchergebnisse Sprachkurs deutsch
Digitale Teilhabe für alle ist ein rechtlich verankerter Anspruch, aber praktisch nicht erreicht wird. Bereits seit 2019 sind öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Ende Juni 2025 in Kraft getreten ist, nimmt nun die Wirtschaft in die Pflicht. Es zielt darauf ab, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen am Wirtschaftsleben zu fördern. Das Gesetz enthält Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Apps, und legt spezifische Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung fest. In diesem Webtalk sprechen wir darüber, warum Barrierefreiheit so wichtig ist für gesellschaftliche Teilhabe und analysieren Herausforderungen bei der Umsetzung in Wirtschaft, Verwaltung und Bildung.
Kurs läuft, auch wenn am 1. Kurstag nur 10 TN waren. Rücksprache mit Lucie Nothnagel am 31.03.2026 GJ
lt. Lucie mit mehr Personen auffüllen möglich, auch wenn voll. 3 weitere Personen angefragt 12.03.26 (*GJ): s. E-Mail im Explorer Ordner IA141-3 Teilnehmerzahl von 16 auf 17 Personen erhöht 18.03.26 (*GJ):
Termine siehe --> unter "Dokumente"! Reihenfolge beachten: 1. BAMF-Zulassung beantragen 2. Wenn Zulassungsbescheid (oder TN-Berechtigung bzw. Verpflichtung vom AA) vorliegt, dann erst E-Test machen (wg. Kostenerstattung!) --> L. Nothnagel empfiehlt einen Kurs. 3. BAMF-Anmeldeformular komplett ausfüllen (Datum der Anmeldung darf nicht vor E-Test liegen) falls Privatzahler einen Einstufungstest machen wollen: Preis aktuell 45,- €.